Deutsche Medien veröffentlichen ungeprüft Vergewaltigungsvorwürfe eines ukrainischen Ministers gegen russisches Militär
Es ist ein Grundprinzip des seriöser Berichtserstattung, ein Versprechen der Qualitätsmedien, ungeprüfte Berichte nicht zu veröffentlichen.
Erst recht, wenn es sich um schwerste kriminelle Taten handelt.
Es gibt einen Pressekodex, in dem die journalistische Sorgfaltspflicht fixiert ist.
Medien und Journalisten berufen sich immer wieder auf diese journalistische Sorgfaltspflicht, wenn sie sich gegen Kritik an vermeintlich fehlender Berichterstattung wehren.
Man erinnere sich nur an die Diskussionen zu den sexuelle Übergriffen in der Silvesternacht 2015 (Siehe Wikipedia - Sexuelle Übergriffe in der Silvesternacht 2015).
Damals wurden schwere Vorwürfe gegen Jounalisten und Medien laut, diese verschwiegen bewusste die Ereignisse.
Ex-Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) sprach in diesem Zusammenhang von einem "Schweigekartell" der Medien und von offenbaren "Nachrichtensperren".
Journalisten begründeten die Medienzurückhaltung daraufhin mit eben dieser journalistischen Sorgfaltspflicht.
Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) verteidigte sich z.B. am 05.01.2016 auf seiner Website (siehe Screenshot unten - Quelle: DJV verteidigt Sorgfalt vieler Medien nach Silvester-Vorfällen) auch mit dem Hinweise:"Journalisten müssen informieren, aber nicht spekulieren".
Nunmehr scheint die Zeit reif zu sein, alle diese hehren journalistischen Vorsätze, Richtlinien, Codices über Bord zu wefen. Es geht schließlich gegen den "Erzfeind" - gegen Russland.
Und so überschlagen sich die Medien mit
- ntv vom 04.03.2022
- Redaktionsnetzwerk Deutschland vom 04.03.2022
Manche der Medien liefern erst sehr viel später im Beitrag den Hinweis, dass diese Vorwürfe ungeprüft sind:
- ntv vom 04.03.2022
- Redaktionsnetzwerk Deutschland vom 04.03.2022
Andere Medien sind da weniger zimperlich
- Spiegel - Online-Ausgabe vom 04.03.2022
Und hier nochmal die hehren Ansprüche des Journalismus an sich selbst von damals: